Satzung
- Satzung des Vereins
§ 1 Name
1. Der Verein führt den Namen “IBK Integrationszentrum Halle (Saale)”. IBK steht für Integration durch Bildung und Kultur.
2. Er soll in das Vereinsregister am Amtsgericht Stendal eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.V.
§ 2 Sitz
Sitz des Vereins ist Halle Saale.
§ 3 Zweck und Steuerbegünstigung
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 52). Die Zwecke des Vereins sind:
I. die Förderung der Jugendhilfe
II. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
III. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
IV. die Förderung von Kunst und Kultur
2. Die Zwecke des Vereins werden verwirklicht insbesondere durch:
I. Unterstützung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund durch niederschwellige pädagogische Ansätze in der Jugendarbeit, Beratungsangebote und Mentoring Programmen
II. Organisation von niederschwelligen Bildungsangeboten wie Deutsch- und Computernachhilfe; Workshops, Seminare, Podiumsdiskussionen und Ausflüge zur Demokratiebildung, Frauen Empowerment sowie Antidiskriminierungsberatung; Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Integration; Projekte zum Empowerment von Migrant*innen, und Bewerbertraining
III. Unterstützung der transkulturellen Kommunikation und des Austauschs durch Informationsveranstaltungen und Durchführung von Begegnungs- und kulturellen Veranstaltungen; Zusammenarbeit mit anderen Migranten- und Nicht-Migranten-Organisationen in der Integrationsarbeit, Teilnahme an Straßenfesten, Organisation sportlicher Veranstaltungen mit dem Ziel der interkulturellen Begegnung. Darüber hinaus die Förderung der Medienkompetenz von Jugendlichen und von Personen mit Migrationshintergrund und medialer Präsenz des Integrationsgedankens durch kreativen Einsatzes digitaler Technologien über Sozialmedien Plattformen sowie Online-Streaming Einrichtungen
IV. Förderung von Kunst und Kultur durch Kunstausstellungen (z. B. Gemälde), Musikkonzerte und Lesungen von kulturellen Werken. Das erfolgt auch in Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Musikern und Künstlern, auf lokaler und internationaler Ebene.
3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.